Makler

22'400 Maklerfirmen in der Schweiz: Was das für Verkäufer heisst

Eine neue SVIT-Auswertung zeigt: Die Schweizer Maklerbranche besteht aus über 22'000 meist kleinen Firmen. Was diese Zersplitterung für Verkäufer bedeutet.

Aktualisiert August 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Blick über die Dächer der Zürcher Altstadt mit Kirchtürmen im Hintergrund

Wer sein Haus verkaufen will, googelt meist nach einem Makler in der Region – und findet nicht einen naheliegenden Marktführer, sondern eine unübersichtliche Liste kleiner, oft unbekannter Firmen. Das ist kein Zufall. Eine aktuelle Auswertung von SVIT Schweiz zeigt erstmals konkret, wie zersplittert die Schweizer Maklerbranche tatsächlich ist – und was das für die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner bedeutet.

Eine Branche aus lauter Kleinbetrieben

SVIT hat die Betriebszählung des Bundesamts für Statistik nach den Wirtschaftszweigen «Immobilienvermittlung» und «Immobilienverwaltung für Dritte» ausgewertet. Das Ergebnis, Stand Frühjahr 2026: rund 22'400 Unternehmen sind in diesen beiden Bereichen tätig.

Auffällig ist die Grösse dieser Firmen. Laut SVIT Schweiz beschäftigen 43 Prozent aller Betriebe zwischen 5 und 9 Personen, Inhaberschaft eingerechnet. Grosskonzerne mit landesweiter Präsenz sind die Ausnahme, nicht die Regel. Zwei Drittel der Firmen haben ihren Sitz in städtischen Gemeinden, was die regionale Verankerung der Branche unterstreicht.

SVIT bringt es auf den Punkt: «Der Schweizer Immobiliendienstleistungssektor ist ein überaus vitaler Wirtschaftssektor, dessen gewerbliche Struktur stark von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt ist.»

Für Verkäufer heisst das: Der vermeintlich naheliegende Vergleich mit einem grossen, bekannten Namen funktioniert in den meisten Regionen gar nicht. Wer eine Liegenschaft verkauft, wählt fast immer zwischen mehreren kleinen, lokal tätigen Anbietern.

Keine Bewilligungspflicht, kein geschützter Titel

Diese Zersplitterung hat auch einen rechtlichen Grund. Der Beruf «Immobilienmakler» ist in der Schweiz nicht geschützt, und für den klassischen Verkaufsauftrag braucht es keine behördliche Bewilligung. Wie LAWINFO festhält, gilt: «Der Makler braucht in der Schweiz keine generelle Berufsausübungsbewilligung.» Eine Bewilligungspflicht besteht nur für Mietmakler sowie für die Vermittlung landwirtschaftlicher Liegenschaften. Der Maklervertrag selbst richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 412 ff. OR).

Wer also ein Türschild anbringt oder eine Website aufschaltet, kann sich Makler nennen – unabhängig von Ausbildung, Erfahrung oder Referenzen. Das erklärt einen Teil der grossen Qualitätsspanne, die Verkäufer in der Praxis erleben.

Ab Oktober 2026 kommt eine erste Aufsichtsschicht

Ein Teil dieser offenen Flanke wird ab diesem Herbst geschlossen. Die revidierte Geldwäschereiverordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und unterstellt bestimmte Beratungstätigkeiten rund um Immobilientransaktionen erstmals dem Geldwäschereigesetz. Betroffene Makler müssen sich laut Virtue Compliance innert zwei Monaten nach Unterstellung einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen und Sorgfaltspflichten wie Risikoanalyse, Kundenidentifikation und Meldepflicht erfüllen. Die Registrierung kostet im ersten Jahr rund 7'000 bis 9'000 Franken.

Wichtig für Verkäufer: Diese neue Pflicht prüft die Geldwäscherei-Compliance, nicht die fachliche Qualität eines Maklers. Ein SRO-Anschluss ist ab Herbst ein Mindeststandard für einen Teil der Branche, aber kein Qualitätssiegel im Sinne einer Ausbildung oder eines Leistungsausweises.

Was das für die Wahl des Maklers bedeutet

Aus der Kombination von Zersplitterung, fehlender Titelschutz und punktueller neuer Aufsicht ergeben sich drei praktische Konsequenzen für den Verkauf:

  • Grösse ist kein Qualitätsmerkmal. Ein kleines, spezialisiertes Büro mit fundierter Ortskenntnis verkauft in seiner Region oft erfolgreicher als eine überregionale Marke ohne lokalen Bezug.
  • Referenzen zählen mehr als der Name. Da es keine Zulassungsprüfung gibt, ersetzt die eigene Prüfung des Leistungsausweises die fehlende staatliche Kontrolle: konkrete Verkäufe der letzten 24 Monate, in vergleichbarer Preislage und Region.
  • Provisionen richtig einordnen. Laut RealAdvisor liegen übliche Sätze in der Deutschschweiz bei 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises, in der Westschweiz bei rund 3 Prozent und im Tessin sowie in Tourismusorten wie Gstaad oder St. Moritz bei 4 bis 5 Prozent – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Wer diese Bandbreite kennt, erkennt Ausreisser nach oben oder unten sofort.

Die Zahlen von SVIT erklären damit ein Gefühl, das viele Verkäufer kennen: Es gibt in der Schweiz keinen offensichtlichen Standardanbieter. Wer verkauft, sollte deshalb bewusst vergleichen – nach Ortskenntnis, nachweisbaren Abschlüssen und einer marktüblichen Provision – statt sich auf den erstbesten Namen im Suchresultat zu verlassen.

Quellen