Recht

Bundesrat lehnt breite Wohneigentumsförderung ab: Folgen für Verkäufer

Der Bundesrat lehnt eine breite Wohneigentumsförderung ab – sie würde vor allem die Preise treiben. Was der Bericht vom 18. September für Verkäufer bedeutet.

Aktualisiert September 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Bundeshaus in Bern mit Blick von der Aare bei Tageslicht

Der Bundesrat hat sich festgelegt: Eine breitere staatliche Förderung von Wohneigentum wird es nicht geben. Am 18. September 2026 hat er den Bericht «Wohneigentumsförderung: eine Auslegeordnung» verabschiedet – und kommt darin zu einem klaren Schluss: Zusätzliche staatliche Unterstützung würde die Preise treiben, ohne den Zugang zu Wohneigentum wirklich zu verbessern. Für Verkäuferinnen und Verkäufer ist das eine wichtige Standortbestimmung, denn sie zeigt, worauf sich die Käuferschaft in den nächsten Jahren stützen kann – und worauf nicht.

Was der Bericht sagt

Ausgangspunkt war ein Postulat der Wirtschafts- und Abgabekommission des Ständerats (WAK-S), das den Bundesrat beauftragte, verschiedene Instrumente zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum zu prüfen. Der Hintergrund: Der Zugang zu Wohneigentum ist in der Schweiz schwieriger geworden. Laut dem Bericht ist die Wohneigentumsquote bis 2024 leicht auf 35,7 Prozent gesunken – besonders junge Familien ohne Erbschaft oder familiäre Unterstützung tun sich schwer, eine Liegenschaft zu finanzieren.

Geprüft wurden verschiedene Instrumente wie zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften oder Steuererleichterungen. Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Der Bundesrat hält eine zusätzliche, breit angelegte staatliche Förderung für wenig zielführend.

Der Bundesrat: Zusätzliche staatliche Wohneigentumsförderung wäre voraussichtlich wenig wirksam, da sie in erster Linie die Nachfrage und damit die Immobilienpreise erhöhen würde.

Warum Förderung die Preise treibt statt den Zugang zu verbessern

Das Kernargument des Berichts ist ökonomisch einfach nachzuvollziehen: Erhalten Haushalte mehr Geld für den Kauf einer Liegenschaft, ohne dass gleichzeitig mehr Wohnraum entsteht, steigen Nachfrage und Preise entsprechend mit. Ein Teil der Förderung würde also gar nicht bei den Käuferinnen und Käufern ankommen, sondern in höheren Verkaufspreisen verpuffen – ein Effekt, den auch cash.ch in seiner Berichterstattung zum Bericht hervorhebt.

Wie teuer eine breite Förderung käme, zeigt eine Beispielrechnung im Bericht: Würden jährlich 1'000 Käufe mit Darlehen von durchschnittlich 100'000 Franken unterstützt, müsste der Bund dafür langfristig rund eine Milliarde Franken bereitstellen. Für den Bundesrat ist dieser Aufwand im Verhältnis zum Nutzen nicht zu rechtfertigen, wie auch Baublatt in seiner Zusammenfassung des Berichts festhält.

Was stattdessen kommt

Statt einer breiten Förderung setzt der Bundesrat auf punktuelle Verbesserungen:

  • Ländliche Gebiete: Die bestehende Wohneigentumsförderung im ländlichen Raum soll überprüft werden.
  • Doppelspurigkeiten abbauen: Aktuell vergeben sowohl die Schweizerische Stiftung zur Förderung des Wohneigentums (SFWE) als auch die landwirtschaftliche Strukturhilfe des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) Darlehen für Wohneigentum. Diese Überschneidung soll bereinigt und die Förderung dadurch wirksamer werden.
  • Indirekte Massnahmen, die bereits laufen: Dazu zählt der Wegfall des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 sowie die Möglichkeit höherer Einkäufe in die Säule 3a.

Eine grundlegend neue, breit wirkende Förderung – etwa allgemeine Bürgschaften oder Vorzugszinsen für Erstkäufer – ist damit vorerst vom Tisch.

Was das für Verkäufer bedeutet

Für den Verkauf einer Liegenschaft lassen sich aus dem Bericht drei praktische Schlüsse ziehen:

  • Kein zusätzlicher Nachfrageschub von staatlicher Seite. Wer auf einen breiteren, staatlich subventionierten Käuferkreis gehofft hat, sollte diese Erwartung nicht in die Preisstrategie einbauen. Der Bundesrat begründet seinen Entscheid ja gerade damit, dass eine solche Förderung die Preise zusätzlich anheizen würde – was im Umkehrschluss zeigt, wie sensibel der Markt auf zusätzliche Nachfrage reagieren würde, wenn sie käme. Da sie nicht kommt, bleibt die Preisbildung von der bekannten Angebotsknappheit getrieben, nicht von neuen Fördertöpfen.
  • Die Käuferschaft bleibt selektiv. Mit einer Wohneigentumsquote von 35,7 Prozent und anhaltend strengen Tragbarkeitsregeln der Banken bleibt der Kreis der finanzierungsfähigen Käuferinnen und Käufer eng. Familiäre Unterstützung – etwa über Erbvorbezug oder Schenkung – bleibt für viele Erstkäufer der entscheidende Hebel, nicht staatliche Programme.
  • Ländliche und landwirtschaftlich geprägte Regionen könnten von der SFWE/BLW-Bereinigung leicht profitieren. Wer dort verkauft, kann die überarbeitete Förderung als Argument gegenüber potenziellen Käufern im Blick behalten, sobald die Details vorliegen.

Unter dem Strich bestätigt der Bericht, was sich im Markt schon länger abzeichnet: Der Zugang zu Wohneigentum bleibt anspruchsvoll, und daran wird sich ohne neue politische Weichenstellung wenig ändern. Für Verkäufer heisst das, bei der Preisfindung weiterhin auf eine realistische, gut begründete Bewertung zu setzen statt auf einen Nachfrageschub, der laut dem Bundesrat selbst nicht kommen wird.

Quellen

Wohneigentumsförderung: Bundesrat winkt ab | maklervermittlung.ch | maklervermittlung.ch