Steuern

Erbschaftssteuer-Motion im Bund: Was sie für Hausbesitzer heisst

Eine neue Bundesmotion will eine 5-Prozent-Erbschaftssteuer ab 5 Millionen Franken. Was das für Hausbesitzer und die Nachfolgeplanung bedeutet.

Aktualisiert Juli 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Traditionelles Schweizer Holzhaus mit grünen Fensterläden und blühenden Blumen

Kaum ist die Zukunftsinitiative vom Tisch, liegt der nächste Vorstoss zur Erbschaftssteuer im Bundeshaus. Eine Motion der Grünen-Fraktion verlangt eine nationale Erbschaftssteuer von 5 Prozent ab einem Freibetrag von 5 Millionen Franken. Der Bundesrat lehnt sie ab, das Geschäft ist aber noch nicht vom Tisch. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus dereinst an die Kinder weitergeben wollen, lohnt sich ein genauer Blick – denn die Vorlage funktioniert anders, als man auf den ersten Blick vermuten würde.

Vom Scheitern der Zukunftsinitiative zur neuen Motion

Am 30. November 2025 versenkte das Stimmvolk die sogenannte Zukunftsinitiative wuchtig: 50 Prozent Steuer auf Erbschaften und Schenkungen über 50 Millionen Franken, abgelehnt mit 78,3 Prozent Nein-Stimmen. Nur wenige Wochen später doppelte die Grünen-Fraktion nach – mit einem deutlich moderateren Vorschlag: 5 Prozent Steuersatz, Freibetrag 5 Millionen Franken, Ertrag zugunsten von Bund und Kantonen. Der Bundesrat beantragte am 18. Februar 2026 die Ablehnung der Motion, unter anderem wegen fehlender Verfassungsgrundlage, Eingriffen in die kantonale Steuerhoheit und Sorgen um die Standortattraktivität, wie Tax Partner berichtet. Damit ist die Sache aber nicht erledigt: Die Motion kommt als Nächstes in den Nationalrat.

Was die Motion konkret vorsieht

Die Eckwerte im Überblick:

  • Steuersatz: einheitlich 5 Prozent
  • Freibetrag: 5 Millionen Franken pro Nachlass
  • Aufschub: nur bei Übertragung von Unternehmen oder qualifizierten Beteiligungen ab 20 Prozent an direkte Nachkommen, Ehepartner, eingetragene oder Konkubinatspartner – die Steuer wird erst bei einer späteren Übertragung an Dritte fällig

Entscheidend für Hausbesitzer: Der Aufschub gilt nur für Unternehmensnachfolgen. Eine normale Liegenschaft – das Eigenheim, das Ferienhaus, das Renditeobjekt – fällt nicht darunter. Das ist ein grundlegender Unterschied zur heutigen kantonalen Praxis, wo direkte Nachkommen und Ehepartner in fast allen Kantonen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit sind. Laut HEV Schweiz besteuern nur einzelne Kantone auch direkte Nachkommen. Eine Bundessteuer würde diese Befreiung faktisch aushebeln, sobald der Nachlass die 5-Millionen-Grenze übersteigt.

Das Liquiditätsproblem bei Immobilien

Das eigentliche Risiko liegt nicht im Steuersatz, sondern in der Liquidität. Pius Baumgartner, Steuerchef bei Pensexpert, bringt es gegenüber cash.ch auf den Punkt: "Das Hauptproblem bei Immobilien im Erbfall ist in der Regel die mangelnde Liquidität." Wer ein Haus im Wert von 8 Millionen Franken erbt, müsste nach dem diskutierten Modell rund 150'000 Franken Erbschaftssteuer bezahlen – und zwar in bar, innert Frist.

Wer die Immobilie behalten will, aber nicht genug flüssige Mittel hat, steht vor der Wahl: Kredit aufnehmen, andere Vermögenswerte verkaufen – oder die geerbte Liegenschaft selbst veräussern.

Wichtig dabei: Die 5-Millionen-Grenze bezieht sich auf den gesamten Nachlass, nicht auf eine einzelne Liegenschaft. Ein Einfamilienhaus am Zürichsee oder in Genf plus ein Wertschriftendepot oder eine zweite Immobilie reichen oft aus, um die Schwelle zu überschreiten – die Motion träfe also nicht nur Multimillionäre, sondern auch gut situierte Mittelstandsfamilien mit Immobilienbesitz.

Kritik: moderat nur dem Namen nach

Natalie Dini und Marija Ilic von Tax Partner warnen laut Beobachter, dass "auch der gemässigte Satz eine Zusatzbelastung" bringt und deutlich mehr Steuerpflichtige treffen würde als die gescheiterte Zukunftsinitiative. Baumgartner ergänzt, dass Vermögen in der Schweiz bereits laufend über die kantonale Vermögenssteuer erfasst wird – eine zusätzliche Erbschaftssteuer bedeute wirtschaftlich betrachtet eine Doppelbesteuerung derselben Werte. Beide Quellen verweisen zudem auf das Risiko, dass vermögende Personen bei einer Einführung ins Ausland abwandern könnten, was Steuersubstrat kosten würde.

Was Eigentümer jetzt tun können

Eine Motion ist erst ein Auftrag an den Bundesrat, kein Gesetz. Bis eine nationale Erbschaftssteuer tatsächlich käme, braucht es eine Verfassungsänderung mit Volksabstimmung – ein Prozess von mehreren Jahren, falls der Nationalrat überhaupt zustimmt. Trotzdem lohnt sich für Eigentümerinnen und Eigentümer mit werthaltigem Immobilienbesitz eine nüchterne Auslegeordnung:

  • Nachlass grob überschlagen: Liegt der Gesamtwert aus Immobilien, Wertschriften und übrigem Vermögen in der Nähe der 5-Millionen-Marke?
  • Mit einer Steuer- oder Erbrechtsberatung klären, ob eine frühzeitige Schenkung unter den heute geltenden – meist kantonal sehr milden – Regeln sinnvoll ist
  • Bei mehreren Liegenschaften im Nachlass prüfen, ob ein Verkauf zu Lebzeiten oder eine gestaffelte Übergabe die Liquiditätslage der künftigen Erben entschärft
  • Die politische Entwicklung im Nationalrat im Auge behalten, bevor überstürzt gehandelt wird

Wer heute schon eine Handänderung plant – etwa weil ein Verkauf ohnehin ansteht –, sollte die Fristen der laufenden Beratung nicht durch die neue Debatte verzögern lassen. Die Motion ändert an der heutigen Rechtslage nichts. Sie zeigt aber, dass Nachlassplanung bei Immobilienbesitz kein einmaliges Thema ist, sondern regelmässig überprüft werden sollte.

Quellen