Erdbebenfonds statt Pflichtversicherung: Was Eigentümer wissen müssen
Die Nationalratskommission schlägt einen neuen Erdbebenfonds vor, nachdem der Ständerat die Pflichtversicherung ablehnte. Was das für Hauseigentümer bedeutet.
Die Debatte um eine nationale Erdbebenabsicherung ist zurück auf dem Tisch – mit einem neuen Vorschlag, der weniger weit geht als der ursprüngliche Plan des Bundesrats, aber trotzdem weitreichende Folgen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben könnte. Am 1. September 2026 hat die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) mit 13 zu 12 Stimmen einem Kompromissmodell zugestimmt, nachdem der Ständerat die ursprüngliche Lösung des Bundesrats im Dezember 2025 verworfen hatte. Für Verkäuferinnen und Verkäufer ändert sich rechtlich noch nichts – aber das Thema Erdbebenrisiko dürfte bei Bewertung, Finanzierung und Exposé in den kommenden Jahren mehr Gewicht bekommen.
Die Ausgangslage: kaum ein Gebäude ist versichert
In der Schweiz gibt es keine bundesweite Pflicht, Gebäude gegen Erdbebenschäden zu versichern. Laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement sind aktuell rund 15 Prozent der Gebäude in der Schweiz gegen Erdbeben versichert. Die kantonalen Gebäudeversicherer bieten dafür in den meisten Kantonen freiwillige Zusatzdeckungen an, private Versicherer ergänzen das Angebot dort, wo es keine kantonale Gebäudeversicherung gibt. Dass die Lücke seit Jahren politisch zum Thema wird, überrascht nicht: Die zuständige Kommission argumentiert laut cash.ch, es sei "nur eine Frage der Zeit", bis die Schweiz von einem schweren Beben getroffen werde.
Der ursprüngliche Bundesratsplan – und sein Ende im Ständerat
Der Bundesrat wollte Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer erst im Ernstfall zur Kasse bitten: Nach einem schweren Erdbeben hätte der Bund einen einmaligen, zweckgebundenen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme erheben können. Damit wären laut EFD rund 22 Milliarden Franken für den Wiederaufbau bereitgestanden – ganz ohne laufende Jahresprämien. Im Dezember 2025 lehnte der Ständerat diese Verfassungsgrundlage jedoch mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, wie cash.ch berichtet.
Der neue Kompromiss der Nationalratskommission
Die Urek-N hat daraufhin ein zweistufiges Modell entwickelt, dem sie mit 13 zu 12 Stimmen zustimmte, wie cash.ch schreibt:
- Kleinere, statistisch etwa alle 100 Jahre zu erwartende Erdbebenschäden sollen weiterhin über private Versicherungslösungen der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer abgedeckt werden.
- Erst bei einer echten Katastrophe – ab einem geschätzten Gesamtschaden von rund 6,3 Milliarden Franken – könnte der Bund alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu einem einmaligen Solidaritätsbeitrag von bis zu 0,5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts verpflichten.
Auch im neuen Modell handelt es sich also um einen einmaligen Beitrag im Ernstfall, nicht um eine laufende Prämie. Als Nächstes berät der Nationalrat als Erstrat über die Vorlage.
Kritik: "Vorgehen mit der Brechstange"
Der Hauseigentümerverband Schweiz lehnt den Kommissionsvorschlag deutlich ab. In einer Stellungnahme vom 1. September 2026 spricht der Verband von einem "Vorgehen mit der Brechstange" und einem "Papiertiger mit massivem administrativem Aufwand". Kritisiert wird vor allem, dass die Pflicht bereits bei vergleichsweise häufigen Schadenereignissen greifen würde und Eigentümerinnen und Eigentümer landesweit für ein Risiko einstehen müssten, das regional sehr unterschiedlich ausfällt. Der HEV fordert eine freiwillige, marktwirtschaftliche Lösung statt einer, wie er es nennt, "staatlich verordneten Solidarhaftung aller Eigentümer".
Ob und in welcher Form eine Erdbebenabsicherung kommt, ist offen. Sicher ist: Das Thema wird die politische Agenda in den kommenden Jahren begleiten – und dürfte beim Immobilienverkauf zunehmend zur Sprache kommen.
Was das für einen Verkauf heute schon bedeutet
Rechtlich ändert sich vorerst nichts. Selbst im für die Kommission besten Fall würde die neue Regelung nicht vor 2028 in Kraft treten – zuerst müssen der Nationalrat und danach erneut der Ständerat der Vorlage zustimmen. Für Verkäuferinnen und Verkäufer lohnt sich trotzdem ein Blick auf zwei Punkte:
- Bestehender Versicherungsschutz als Argument im Exposé: Wer bereits eine freiwillige Erdbebendeckung hat, kann das erwähnen – gerade in Regionen mit erhöhtem seismischem Risiko wie Wallis, Basel oder der Zentralschweiz achtet eine informierte Käuferschaft zunehmend darauf.
- Naturgefahren-Frage der Bank einkalkulieren: Finanzierende Banken prüfen Naturgefahren im Rahmen der Objektbewertung bereits heute. Ein Gespräch mit dem eigenen Gebäudeversicherer vor der Vermarktung schafft Klarheit darüber, was die bestehende Police abdeckt – und was nicht.
Wer in den kommenden Jahren verkaufen will, tut gut daran, die weitere Beratung im Nationalrat im Blick zu behalten. Bis eine definitive Lösung steht, bleibt die Erdbebenabsicherung in der Schweiz Sache der einzelnen Eigentümerin und des einzelnen Eigentümers – und ein Thema, über das sich informierte Verkäuferinnen und Verkäufer besser vorher als nachher Gedanken machen.
Quellen
- cash.ch, 1. September 2026 – Nationalratskommission wählt neuen Ansatz für Erdbebenversicherung
- HEV Schweiz, 1. September 2026 – Erdbeben: NR-Kommission will Scheinlösung mit der Brechstange erzwingen
- Eidgenössisches Finanzdepartement (SIF), Stand 13. Dezember 2024 – Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben