GEAK beim Hausverkauf: Pflicht in vier Kantonen, Vorteil in allen
Der GEAK ist in Freiburg, Waadt, Jura und Neuenburg Pflicht. Was er kostet, wie er den Verkaufspreis beeinflusst und was Verkäufer tun sollten.
Beim Hausverkauf dreht sich vieles um Lage, Preis und Zustand des Gebäudes. Was viele Verkäufer unterschätzen: Die Energieeffizienz rückt bei Käufern zunehmend in den Fokus – und in vier Kantonen ist der Gebäudeenergieausweis beim Verkauf bereits gesetzlich vorgeschrieben. Der GEAK, der Gebäudeenergieausweis der Kantone, gibt Auskunft über den energetischen Zustand einer Liegenschaft. Ob Pflicht oder freiwillig: Wer ihn kennt, kann ihn gezielt einsetzen.
Was der GEAK misst
Der GEAK bewertet Gebäude auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient) in zwei Dimensionen: die Gebäudehülle – also Dämmung, Fenster und Dach – sowie den Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung. Das Zertifikat wird laut geak.ch von einem zugelassenen GEAK-Experten ausgestellt und ist zehn Jahre gültig.
Die meisten Altbauten ohne grössere Sanierungen landen in den Klassen D bis G. Ein typisches, ungedämmtes Einfamilienhaus mit Ölheizung aus den 1970er-Jahren fällt häufig in Klasse F oder G.
In diesen Kantonen ist er beim Verkauf Pflicht
In der Mehrheit der Kantone bleibt der GEAK beim Immobilienverkauf freiwillig. Laut neho.ch haben vier Kantone den Ausweis bei Handänderungen obligatorisch erklärt:
- Freiburg – Pflicht seit 2013 bei Verkauf und Neubauten
- Waadt – Pflicht beim Verkauf sowie beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung
- Jura – Pflicht beim Verkauf
- Neuenburg – Pflicht unter bestimmten Bedingungen
Verkäufer in diesen Kantonen müssen den GEAK rechtzeitig vor dem Notartermin vorlegen. Wer kurzfristig verkauft und keinen aktuellen Ausweis besitzt, riskiert Verzögerungen. Die übrigen 22 Kantone – darunter Zürich, Bern, Aargau und Basel – schreiben ihn nicht vor.
Was der GEAK kostet – und was er zurückbringt
Die Kosten für einen Standard-GEAK liegen laut immoverkauf24.ch bei rund 450 bis 650 Franken für ein Einfamilienhaus. Der GEAK Plus, der zusätzlich bis zu drei Sanierungsszenarien ausweist, kostet zwischen 1'400 und 2'100 Franken – dafür bezuschussen viele Kantone ihn mit 800 bis 1'500 Franken.
Wichtig: Wer kantonale Gebäudefördergelder von mehr als 10'000 Franken beantragen will, braucht in der Regel einen GEAK Plus. Den Antrag stellt man vor der Beauftragung.
Einfluss auf den Verkaufspreis
Energetisch effiziente Liegenschaften erzielen messbar höhere Preise. Eine in we-net.ch zitierte Studie von Kempf & Syz zeigt: Sehr energieeffiziente Objekte erzielen im Kanton Zürich rund 2,45 Prozent höhere Verkaufspreise – in der Stadt Zürich sogar rund 4,91 Prozent. Für Minergie-zertifizierte Liegenschaften liegt der Mietpreisaufschlag laut Forschungen der Universität Basel bei rund 3 bis 5 Prozent.
Konkret: Bei einem Objekt mit einem Marktwert von 1,2 Millionen Franken entsprechen 2,45 Prozent rund 29'400 Franken – das Vielfache der Zertifikatkosten.
Ein schlechtes GEAK-Ergebnis kann eine Liegenschaft aber auch unter Druck setzen. Käufer, die eine Sanierung einpreisen müssen, werden entsprechend nachverhandeln – besonders wenn die kantonalen Energievorschriften in den kommenden Jahren weiter verschärft werden.
Was Verkäufer jetzt tun sollten
Die Energiebewertung sollte nicht erst kurz vor dem Verkauf in Auftrag gegeben werden. Wer frühzeitig einen GEAK erstellt, hat Zeit, auf das Ergebnis zu reagieren – mit gezielten Massnahmen, die den Ausweis verbessern, oder mit einer realistischen Preispositionierung.
- Kantonale Pflicht prüfen: In Freiburg, Waadt, Jura und Neuenburg ist der GEAK beim Verkauf obligatorisch.
- GEAK Plus erwägen: Wer sowieso saniert oder Fördergelder beantragt, sollte direkt den GEAK Plus wählen.
- Förderung vorab klären: Kantonale Beiträge bis 1'500 Franken müssen vor der Auftragserteilung beantragt werden.
- Zertifizierten Experten beauftragen: Nur von der GEAK-Stelle zugelassene Fachleute dürfen den Ausweis ausstellen. Eine Expertenliste gibt es auf geak.ch/experten.
- Zeit einplanen: Ein GEAK dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. In Pflicht-Kantonen sollte er spätestens einen Monat vor dem Notartermin beauftragt sein.