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Immobilieninserat 2026: Was Homegate und ImmoScout24 kosten

Der Preisüberwacher hat die Gebühren bei Homegate und ImmoScout24 neu geregelt. Was ein Inserat 2026 kostet – und wann sich ein Makler trotzdem lohnt.

Aktualisiert Juli 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Grünes Zu-verkaufen-Schild vor einem Grundstück im Freien

Wer sein Haus oder seine Wohnung privat inserieren will, kennt das Problem: Die Preise für ein Immobilieninserat auf den grossen Portalen wirkten in den letzten Jahren undurchsichtig und schwer vergleichbar. Nach jahrelangen Beschwerden von Inserierenden hat der eidgenössische Preisüberwacher nun mit der Swiss Marketplace Group (SMG), der Betreiberin von Homegate.ch und ImmoScout24.ch, eine Einigung erzielt. Seit dem 1. April 2026 gilt ein neues, einheitliches Preismodell namens «Flex Offer». Was das für Verkäuferinnen und Verkäufer konkret kostet – und wann sich trotz tieferer Inseratspreise ein Makler weiterhin lohnt.

Was der Preisüberwacher moniert hatte

Auslöser der Einigung waren wiederholte Beschwerden über die Preismodelle der Immobilienportale. Der Preisüberwacher stellte laut der offiziellen Mitteilung des WBF eine «hohe Komplexität und eingeschränkte Preistransparenz» fest. Verschiedene Pakete, regional unterschiedliche Tarife und wiederkehrende Preisanpassungen erschwerten es Inserierenden, Angebote seriös zu vergleichen. Statt eines formellen Verfahrens einigten sich Preisüberwacher und SMG einvernehmlich auf ein neues, schlankeres Modell.

Was ein Inserat heute kostet

Kernstück der Einigung ist das «Flex Offer». Es besteht aus einer monatlichen Grundgebühr von 44 Franken sowie einer einmaligen Insertionsgebühr pro Inserat von 505 Franken für Kaufobjekte respektive 370 Franken für Mietobjekte, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Damit eingeschlossen ist laut WBF eine Publikation ohne zeitliche Befristung auf sieben Plattformen des Netzwerks – darunter Homegate.ch, ImmoScout24.ch, ImmoStreet.ch und Acheter-Louer.ch. Wer zuvor für Homegate und ImmoScout24 separate Abonnemente lösen musste, bezahlt neu für die Verbreitung auf beiden Leitportalen nur noch einmal.

Preisüberwacher Stefan Meierhans erläutert das Modell in einer Kolumne im «Blick» als bewusst schlank gehalten: eine Grundgebühr unter 50 Franken, unabhängig von der Anzahl inserierter Objekte, plus eine einmalige Gebühr pro Inserat. Damit sollen Interessierte die Kosten vor der Aufschaltung klar kalkulieren können, statt sich durch verschachtelte Paketstufen zu arbeiten.

Was das konkret bedeutet

Für Vermarkter mit mehreren Objekten pro Jahr ist der Effekt spürbar. Eine Analyse von Lygo rechnet vor: Eine unabhängige Vermarktungsperson in Genf mit sechs Verkäufen pro Jahr zahlt neu rund 3558 Franken – gegenüber 5000 bis 7000 Franken, die für eine gleichwertige Abdeckung beider Portale zuvor nötig waren.

Für Privatverkäuferinnen und -verkäufer, die ihr Eigenheim einmalig inserieren, sieht die Rechnung anders aus, bleibt aber überschaubar: Bei einer typischen Insertionsdauer von wenigen Wochen bis wenigen Monaten fallen neben der einmaligen Gebühr von 505 Franken nur ein bis drei Monatsgebühren à 44 Franken an – macht insgesamt rund 550 bis 650 Franken für eine breite Streuung auf sieben Portale.

«Prüfen Sie genau, was für Ihre Zwecke am besten passt – ob auf den genannten Plattformen oder anderen», rät Preisüberwacher Meierhans in seiner Kolumne Inserierenden – ein Hinweis, der auch für die Frage Privatverkauf oder Makler gilt.

Was das Inserat nicht abdeckt

Die neue Gebühr regelt nur die Sichtbarkeit auf den Portalen – nicht die Arbeit, die zu einem erfolgreichen Verkauf führt. Wer privat inseriert, muss weiterhin selbst:

  • den realistischen Marktwert der Liegenschaft ermitteln,
  • professionelle Fotos, einen Grundriss und ein aussagekräftiges Exposé erstellen,
  • Besichtigungen koordinieren und Interessenten auf Bonität und Finanzierungsfähigkeit prüfen,
  • die Verhandlung führen und den Kaufvertrag rechtlich sauber vorbereiten.

Genau hier liegt der Unterschied zur Maklercourtage, die üblicherweise zwischen 2 und 3 Prozent des Verkaufspreises beträgt: Sie deckt nicht nur die Portalgebühren ab, sondern auch Bewertung, Vermarktung, Verhandlung und die rechtliche Abwicklung bis zum Notartermin.

Wann sich der Privatverkauf lohnt – und wann ein Makler

Tiefere, transparentere Inseratsgebühren senken die Einstiegshürde für den Privatverkauf spürbar. Wer Zeit, Verhandlungserfahrung und eine realistische Preisvorstellung mitbringt, kann mit dem neuen Flex-Offer-Modell günstig eine breite Käuferschaft erreichen. Bei komplexeren Ausgangslagen – etwa bei Stockwerkeigentum mit mehreren Interessenten, Erbengemeinschaften oder wenn der erzielbare Preis unklar ist – bleibt eine professionelle Begleitung sinnvoll, da eine falsche Einschätzung schnell mehr kostet als die eingesparte Courtage.

Quellen