Mietpreis-Initiative eingereicht: Was Verkäufer wissen müssen
Der Mieterverband hat die Mietpreis-Initiative mit 140'048 Unterschriften eingereicht. Was das für Verkäufer von Renditeliegenschaften schon jetzt bedeutet.
Am 23. Juni 2026 hat der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) die sogenannte Mietpreis-Initiative bei der Bundeskanzlei eingereicht – mit 140'048 Unterschriften, deutlich mehr als die nötigen 100'000. Für Mieterinnen und Mieter klingt das nach einer Reaktion auf steigende Wohnkosten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Renditeliegenschaften ist es vor allem eines: ein neuer, langfristiger Unsicherheitsfaktor, der schon heute in Kaufentscheide und Bewertungen einfliessen kann – lange bevor überhaupt abgestimmt wird.
Was die Initiative konkret verlangt
Die Initiative will die Bundesverfassung um zwei Absätze in Artikel 109 ergänzen. Kern der Vorlage: Eine Miete gilt als missbräuchlich, wenn sie die tatsächlichen Kosten der Liegenschaft plus eine angemessene Rendite übersteigt, oder wenn sie auf einem überhöhten Erwerbspreis beruht. Neu sollen Mieten zudem automatisch und regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden – auch ohne dass Mietende aktiv eine Senkung verlangen müssen. Betroffen wären laut SVIT Schweiz rund 2,4 Millionen Mietverhältnisse in der Schweiz.
Wer dahintersteht – und mit welchen Argumenten
Getragen wird die Initiative vom Mieterverband zusammen mit neun Partnerorganisationen, darunter die Grünen, die SP und Caritas. Die Initianten begründen den Vorstoss mit der Preisentwicklung der letzten Jahre: Laut mietpreis-initiative.ch sind Angebotsmieten in den letzten 20 Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Der Verband beziffert die Belastung mit rund 360 Franken zu viel bezahlter Miete pro Haushalt und Monat – macht nach eigener Rechnung schweizweit rund 10 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Zahlen stammen von den Initianten selbst und sind politisch umstritten, zeigen aber, mit welcher Wucht das Anliegen in den kommenden Jahren diskutiert wird.
Scharfe Kritik aus der Immobilienwirtschaft
Die Immobilienverbände laufen Sturm. SVIT Schweiz bezeichnet die Vorlage als "Bürokratie-Monster": Die flächendeckende Überprüfung aller Mietverhältnisse würde mindestens 1,2 Millionen Arbeitsstunden verschlingen, rund 700 zusätzliche Stellen bei Behörden erfordern und Kosten im Milliardenbereich verursachen – die am Ende über höhere Mieten oder tiefere Investitionsbereitschaft wieder bei den Nutzniessern landen würden. HEV Schweiz argumentiert, die Initiative setze "am falschen Ort" an: Nicht zu lasche Mietkontrollen, sondern die zu geringe Bautätigkeit treibe die Preise. Auch aus dem Parlament kommt Widerstand: SVP-Nationalrat Gregor Rutz warnte gegenüber 20 Minuten, die Vorlage schrecke Investitionen ab und mache Bauen und Sanieren noch unattraktiver.
Was das für Verkäufer von Renditeliegenschaften bedeutet
Auch wenn eine Abstimmung noch Jahre entfernt ist: Politische Unsicherheit über künftige Mietregulierung wird bereits heute in Kaufpreise für Renditeobjekte eingepreist.
Wer eine Renditeliegenschaft verkaufen will, kennt das Prinzip der Ertragswertberechnung: Der Preis orientiert sich massgeblich an den erzielbaren und erwartbaren Mieterträgen. Genau dieser Erwartungswert steht mit der Mietpreis-Initiative zur Debatte. Institutionelle Käufer – Pensionskassen, Versicherungen, Immobilienfonds – kalkulieren mit langfristigen Zeithorizonten und reagieren erfahrungsgemäss früh auf regulatorisches Risiko, auch wenn ein Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Das kann sich in vorsichtigeren Preisangeboten, strengeren Finanzierungsauflagen der Banken für Mehrfamilienhäuser oder gezielten Fragen im Due-Diligence-Prozess niederschlagen.
Für Verkäuferinnen und Verkäufer heisst das konkret:
- Bei der Preisfindung für ein Renditeobjekt lohnt sich jetzt eine Einschätzung, wie sensibel der eigene Käuferkreis auf regulatorische Risiken reagiert.
- Eine saubere Dokumentation der bestehenden Mietverhältnisse, Renditen und Nebenkosten wird an Bedeutung gewinnen – unabhängig vom Ausgang der Initiative.
- Wer ohnehin einen Verkauf plant, sollte die politische Unsicherheit als einen von mehreren Faktoren im Timing berücksichtigen, nicht als alleinigen Auslöser.
Wie geht es weiter
Zunächst prüft die Bundeskanzlei die eingereichten Unterschriften auf Gültigkeit. Danach nehmen Bundesrat und Parlament Stellung und können einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten. Wie bei früheren Volksinitiativen dieser Tragweite dürfte der Weg bis zu einer Volksabstimmung mehrere Jahre dauern. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Es bleibt Zeit, sich vorzubereiten – aber das Thema wird die Diskussion um Renditeliegenschaften in der Schweiz auf absehbare Zeit begleiten.