Mietpreis-Initiative: Was der Gegenvorschlag für Verkäufer heisst
Der Bundesrat lehnt die Mietpreis-Initiative ab und plant einen Gegenvorschlag. Was Verkäufer von Mietliegenschaften jetzt wissen und vorbereiten sollten.
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 entschieden, die Mietpreis-Initiative abzulehnen, und ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Wer eine vermietete Liegenschaft oder ein Mehrfamilienhaus verkaufen will, sollte das Thema im Blick behalten: Es beeinflusst, wie Käufer die künftigen Mieteinnahmen einschätzen.
Was der Bundesrat entschieden hat
Die Initiative wurde am 23. Juni 2026 eingereicht und wird laut cash.ch von der SP, Gewerkschaften und weiteren Organisationen getragen; eingereicht wurden über 140'000 Unterschriften. Sie will missbräuchliche Mieten in der Bundesverfassung definieren und verlangt regelmässige, automatische Mietzinskontrollen. Laut Medienmitteilung des Bundesrats wäre eine solche Kontrolle sehr aufwendig und könnte Investitionen in Wohnraum bremsen, ohne Missbrauch wirksam zu verhindern.
Stattdessen setzt der Bundesrat auf «klare, transparente und nachvollziehbare Regeln» bei der Mietzinsgestaltung. Der Gegenvorschlag besteht aus zwei Kernelementen:
- Anfangsmiete: Sie orientiert sich an einer statistischen Vergleichsmiete.
- Laufendes Mietverhältnis: Der Mietzins wird indexiert.
Das Wirtschaftsdepartement (WBF) erarbeitet nun einen Gesetzesentwurf. Die Vernehmlassung ist für das erste Halbjahr 2027 geplant, die Botschaft ans Parlament soll bis Ende 2027 folgen.
Noch ist nichts beschlossen: Es gibt weder einen Gesetzestext noch einen Zeitpunkt, ab dem neue Regeln gelten würden.
Zwei Wege laut Bericht des Bundes
Parallel dazu hat das Bundesamt für Wohnungswesen dem Bundesrat einen Bericht zum bestehenden Mietmodell vorgelegt. Gemäss der Zusammenfassung des SVIT vom 15. Oktober 2026 skizziert er zwei Optionen:
- Gezielte Anpassungen im heutigen System, darunter eine vierjährige Sperrfrist für Mietzinserhöhungen nach einem Eigentümerwechsel und ein erneuter Anlauf für ein schweizweit obligatorisches Formular für Anfangsmieten.
- Ein grundlegender Systemwechsel zu einer wissenschaftlich ermittelten Vergleichsmiete und einer Indexierung, die vom hypothekarischen Referenzzinssatz entkoppelt ist.
Die Elemente des bundesrätlichen Gegenvorschlags, Vergleichsmiete und Indexierung, passen zur zweiten Option. Die erste Option ist für Verkäufer besonders interessant: Eine Sperrfrist nach einem Eigentümerwechsel würde direkt den Moment treffen, in dem eine Liegenschaft den Besitzer wechselt.
Reaktionen: Die Lager sind weit auseinander
Der Mieterinnen- und Mieterverband bezeichnet den Vorschlag laut cash.ch als Skandal. Er sieht darin höhere Mieten durch den Wegfall von Renditegrenzen und eine engere Kopplung an die Teuerung. Auch Casafair und die SP kritisieren den Gegenvorschlag.
Der SVIT begrüsst dagegen die Entkoppelung vom Referenzzinssatz und fordert eine volle Indexierung, eine transparente marktnahe Vergleichsmiete, Schutz für Investitionen in Neubau und Sanierung sowie praktikable Übergangsregeln. Eine Mietsperrfrist lehnt er als faktischen Mietdeckel ab.
Mit anderen Worten: Der politische Streit wird sich über Monate hinziehen, und das Ergebnis ist offen. Eine Stellungnahme des Hauseigentümerverbands zum Gegenvorschlag lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
Was das für Verkäufer von Mietobjekten heisst
Käufer von Renditeobjekten rechnen mit den Mieten, die sie künftig erzielen können. Unsichere Regeln führen deshalb eher zu Preisabschlägen oder längeren Verhandlungen. Das lässt sich nicht beziffern, aber die Richtung ist plausibel.
Praktisch bedeutet das:
- Mietverträge und Mietzinsentwicklung dokumentieren. Wer Anfangsmieten, Anpassungen und Begründungen sauber belegen kann, gibt Käufern Sicherheit.
- Den Verkaufszeitpunkt nicht an der Reform ausrichten. Die Botschaft ans Parlament soll nach heutigem Zeitplan erst Ende 2027 vorliegen. Wer jetzt verkauft, verkauft unter den heutigen Regeln.
- Käuferfragen offen beantworten. Erfahrene Investoren fragen gezielt nach dem Mietzinsniveau gegenüber dem Quartier und nach dem Spielraum für Anpassungen.
- Eigennutzer nicht vergessen. Für selbst bewohnte Häuser und Eigentumswohnungen ändert sich durch den Gegenvorschlag nichts.
Fazit
Der Gegenvorschlag ist ein Entwurf auf dem Papier, kein geltendes Recht. Für Verkäufer von Mietliegenschaften gilt: Transparenz über die Mieten schafft Vertrauen, und ein erfahrener Makler kann Käufern den Unterschied zwischen heutiger Rechtslage und möglicher Reform nüchtern erklären.