Recht

Sanierungspflicht für alte Häuser: Was der Bundesrat plant

Der Bundesrat prüft eine Sanierungspflicht für Gebäude mit schlechtem GEAK-Rating. Was der Bericht vom 2. September 2026 für Hausverkäufer schon jetzt bedeutet.

Aktualisiert September 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Baugerüst an einer Hausfassade während Renovationsarbeiten

Der Bundesrat hat am 2. September 2026 einen Bericht gutgeheissen, der eine Sanierungspflicht für energetisch schlechte Gebäude skizziert. Noch ist nichts beschlossen – aber wer aktuell ein älteres Haus verkauft oder kauft, sollte das Thema kennen, denn es verändert bereits jetzt, wie Käuferinnen und Käufer den Zustand einer Liegenschaft einschätzen.

Was der Bericht konkret vorschlägt

Der Bericht trägt den Titel «Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich» und erfüllt eine Motion des ehemaligen Basler FDP-Nationalrats Christoph Eymann aus dem Jahr 2019. Das Parlament hatte den Bundesrat beauftragt, ein Umsetzungskonzept vorzulegen, wie die energetischen Verluste im Gebäudepark reduziert werden können.

Das vom Bundesrat bevorzugte Modell sieht vor, dass Gebäude mit schlechtem GEAK-Rating (Gebäudeenergieausweis der Kantone) innert gestaffelter Fristen mindestens die Klasse D erreichen müssten:

  • Klasse G: 10 Jahre Frist
  • Klasse F: 15 Jahre Frist
  • Klasse E: 20 Jahre Frist

Zusätzlich prüft der Bundesrat eine Solarpflicht: Wer das Dach ohnehin saniert, müsste unter Umständen gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installieren. Laut 20 Minuten ist auch das bislang nur eine geprüfte Massnahme, kein beschlossener Zwang.

Wichtig: Der Bundesrat hält im Bericht ausdrücklich fest, dass daraus «kein direkter Antrag» für ein neues oder geändertes Gesetz abgeleitet wird. Eine allfällige Sanierungspflicht müsste von den Kantonen umgesetzt werden – der Prozess steht ganz am Anfang.

Wie viele Gebäude wären betroffen

Die Zahlen zeigen, warum das Thema trotzdem Gewicht hat. Laut Blick wäre rund die Hälfte aller Gebäude mit bereits ausgestelltem GEAK betroffen. Rund 60 Prozent der Wohngebäudefläche in der Schweiz stammt aus der Zeit vor 1980, und bei mehr als der Hälfte aller Gebäude wurde die Gebäudehülle noch nie saniert.

Das bevorzugte Modell würde laut den Berechnungen des Bundesrats zusätzliche Investitionen von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr auslösen – zusätzlich zu dem, was heute schon über das Gebäudeprogramm gefördert wird.

Warum die Finanzierung der Knackpunkt bleibt

Parallel zur Sanierungsdebatte wird in Bern über das Gebäudeprogramm selbst gestritten. Umweltminister Albert Rösti wollte die Fördermittel im Rahmen des Entlastungspakets 27 kürzen, ist damit im Parlament laut Blick jedoch gescheitert. Das zeigt: Selbst die bestehende Förderung steht unter Spardruck, während gleichzeitig über eine neue Pflicht diskutiert wird. Wie eine künftige Sanierungspflicht finanziell flankiert würde, ist offen.

Für Verkäufer heisst das konkret: Es gibt aktuell keine bundesweite Frist, keinen Stichtag und kein Gesetz, das eine Sanierung erzwingt. Wer jetzt verkauft, muss nicht vorschnell handeln.

Was das für den Verkauf heute schon bedeutet

Auch ohne Gesetz verändert die Debatte das Verhalten von Käuferinnen und Käufern:

  • Der GEAK-Wert wird zum Gesprächsthema. Auch ausserhalb der vier Kantone mit GEAK-Pflicht beim Verkauf (Freiburg, Waadt, Jura, Neuenburg) fragen informierte Käufer zunehmend danach – gerade bei älteren Einfamilienhäusern.
  • Banken werden bei der Finanzierung genauer hinschauen. Eine schlechte Energieklasse kann sich künftig stärker auf Tragbarkeitsüberlegungen der Käuferseite auswirken, wenn absehbare Sanierungskosten mitgedacht werden.
  • Der Verhandlungsspielraum verschiebt sich. Ein Käufer, der mit einer möglichen künftigen Sanierungspflicht rechnet, kalkuliert diese Kosten in sein Angebot ein – unabhängig davon, ob die Pflicht tatsächlich kommt.

Was Verkäufer jetzt sinnvoll tun können

  • GEAK erstellen lassen, falls noch nicht vorhanden – so kennen Sie Ihre Ausgangslage, bevor ein Käufer danach fragt.
  • Nicht in Panik sanieren. Da weder Fristen noch Gesetz feststehen, lohnt sich eine kostspielige Vorab-Sanierung allein wegen dieses Berichts in der Regel nicht.
  • Das Thema aktiv ansprechen, statt es zu verschweigen. Käufer, die selbst recherchiert haben, honorieren Transparenz eher als eine unangenehme Überraschung im Gespräch.
  • Mit dem Makler die Preisstrategie abstimmen, wenn die Liegenschaft in Klasse E, F oder G liegt – insbesondere bei Objekten vor Baujahr 1980.

Quellen