Verkauf

Solarförderung Zürich: Mehr Geld für PV und Speicher seit August

Seit August 2026 zahlt Zürich mehr für Solaranlagen und erstmals für Batteriespeicher. Was das für Eigentümer bedeutet, die vor einem Verkauf noch investieren.

Aktualisiert August 20264 min Lesezeitkontakt@maklervermittlung.ch
Backsteinhaus mit Solarpanels auf dem Dach und Sitzplatz im Vordergrund

Wer in der Stadt Zürich eine Liegenschaft besitzt und über einen Verkauf nachdenkt, sollte einen Blick auf die neue Förderpraxis der Stadt werfen. Seit dem 1. August 2026 zahlt Zürich höhere Beiträge für Photovoltaikanlagen – und erstmals auch Geld für Batteriespeicher. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die vor einem Verkauf noch in die Energieausstattung investieren wollen, verschiebt das die Rechnung spürbar.

Was sich bei der Solarförderung ändert

Der Grundbeitrag für neue Photovoltaikanlagen steigt von 4'400 auf 5'000 Franken. Dazu kommen gestaffelte Beiträge pro installierter Leistung: 450 Franken pro kWp bis 30 kWp, 350 Franken pro kWp zwischen 30 und 100 kWp und 310 Franken pro kWp darüber. Neu gibt es zusätzlich eine Pauschale von 3'000 Franken für bewilligungspflichtige Anlagen auf Bestandsbauten – ein Betrag, den es vorher nicht gab.

Laut ecoEn markiert das eine deutliche Aufstockung gegenüber der bisherigen Förderpraxis. Nau.ch bestätigt die Zahlen und ordnet sie in die Solarstrategie der Stadt ein: Ziel ist ein schnellerer Ausbau der Eigenproduktion und mehr Eigenverbrauch – was die Wirtschaftlichkeit einzelner Anlagen zusätzlich verbessert.

Wichtig für die Planung: Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn beziehungsweise vor der Auftragsvergabe eingereicht werden. Wer zuerst installiert und danach das Gesuch stellt, verliert den Anspruch vollständig.

Neu: Erstmals Förderung für Batteriespeicher

Bisher zahlte Zürich nur für die Solaranlage selbst. Seit dem 1. August 2026 gibt es zusätzlich einen eigenen Fördertopf für stationäre Batteriespeicher: 1'000 Franken Grundbeitrag plus 100 Franken pro Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal 100 kWh pro System. Wer einen Speicher mit wiederverwendeten Batteriezellen (Second-Life) installiert, erhält nochmals 100 Franken pro kWh zusätzlich.

An die Förderung sind laut ecoEn einige Bedingungen geknüpft:

  • Mindestkapazität von 3 kWh, fest installiert
  • Betrieb zusammen mit einer Solaranlage am selben Netzanschluss
  • Mindestens sechs Jahre Betriebsdauer
  • Einbindung in ein netzdienliches Energiemanagement
  • Keine Blei-Säure-Batterien oder mobilen Fahrzeugbatterien
  • Förderberechtigt sind maximal 1,5 kWh Speicherkapazität pro installiertem kWp der Solaranlage

Die Gesuche laufen über das Förderportal, das ewz im Auftrag der Stadt betreibt. Auch hier gilt: erst das Gesuch stellen, dann bestellen oder installieren.

Was das für einen geplanten Verkauf bedeutet

Wer eine Liegenschaft in der Stadt Zürich in den nächsten ein bis zwei Jahren verkaufen will und ohnehin eine Dachsanierung oder Elektroerneuerung plant, sollte die neue Förderung in die Verkaufsvorbereitung einrechnen. Eine Solaranlage mit Speicher senkt die Betriebskosten der Liegenschaft sichtbar – ein Argument, das sich im Exposé und bei Besichtigungen konkret beziffern lässt, etwa anhand der Eigenverbrauchsquote und der verbleibenden Netzbezugskosten.

Praktisch heisst das für Verkäufer:

  • Zeitpunkt prüfen: Eine Installation kurz vor dem Verkauf lohnt sich nur, wenn genug Zeit bleibt, das Fördergesuch vor Baubeginn zu stellen und die Anlage vor der Vermarktung fertigzustellen.
  • Dokumentation sammeln: Förderzusage, Abnahmeprotokoll und Leistungsdaten gehören ab Inbetriebnahme zu den Unterlagen, die Käufer und finanzierende Banken zunehmend einfordern.
  • Nicht überstürzen: Wer ohnehin in den nächsten Monaten verkaufen will, sollte eine grössere Investition in Anlage und Speicher gegen den tatsächlichen Mehrwert bei Käufern abwägen – nicht jede Sanierung amortisiert sich innerhalb der kurzen Restlaufzeit bis zum Verkauf.

Für wen die Förderung gilt

Die hier beschriebenen Beiträge gelten für Liegenschaften im Netzgebiet der Stadt Zürich, abgewickelt über ewz. Wer ausserhalb der Stadt Zürich verkauft, sollte bei der eigenen Gemeinde oder dem lokalen Energieversorger nachfragen: Viele Schweizer Gemeinden haben ihre Förderprogramme 2026 ebenfalls angepasst, die Bedingungen unterscheiden sich aber teils erheblich von jenen in Zürich.

Für Maklerinnen und Makler, die eine Liegenschaft in der Stadt Zürich zum Verkauf vorbereiten, lohnt sich ein kurzer Blick ins Förderportal, bevor sie Eigentümern zu einer Investition raten. Die Beiträge werden gesuchsweise vergeben und sind nicht unbegrenzt verfügbar – wer zu spät kommt, verkauft die Liegenschaft ohne den zusätzlichen Wertfaktor der tieferen Anschaffungskosten.

Quellen